Springen Sie direkt zur Hauptnavigation
Springen Sie direkt zum Hauptinhalt
Springen Sie direkt zu den Seitenrandinformationen
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Bildungs-und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz.
In der Schulpflegschaft des laufenden Schuljahres arbeiten mit:
Kl.1: Frau Till ; Vertr.: Herr Wiedenfeld
Kl.2: Frau Beuers-Merfeld; Vertr.: Frau Kortmann
Kl.3: Frau Rose; Vertr: Frau Scholz
Kl.4: Frau Kampmann-Merten; Vertr.: Frau Winkler
Zur Schulpflegschaftsvorsitzenden wurde Frau Scholz gewählt. Ihre Vertreterin ist Frau Till.
Mitglieder der Schulkonferenz sind aus der Lehrerschaft Frau Kramer, Frau Peters und Frau Marx. Ihre Vertreterinnen sind Frau Baumgart und Frau Sperling. Aus der Elternschaft Frau Scholz, Frau Rose und Herr Winkler. Hier hat die Schulleiterin Frau Giebelhausen den Vorsitz.
Die Elternvertreterin im Krisenteam ist Frau Scholz.
§ 72 Schulpflegschaft (Auszug aus dem Schulgesetz)
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten
St. Georg-Schule
Flötebachweg 4
48249 Dülmen-Hiddingsel
Schulleitung:
Petra Giebelhausen
Fon: 02590-4952 Fax: 4661
schulleitung@ggs.duelmen.org
Sekretariat:
Yvonne Krüskemper
montags und donnerstags 7.30-11.30 Uhr
sekretariat@ggs.duelmen.org
© St. Georg-Grundschule